Neue Empfehlung vom FAUB des IDW hinsichtlich der Bandbreiten zur Marktrisikoprämie

Von Gregor Zimny|29. Oktober 2019|

Die Bestimmung von Kapitalkosten für Zwecke der Unternehmensbewertung ist seit Jahren vom anhaltenden Niedrigzinsniveau getrieben. Aktuell ist der nach der Svensson-Methode abgeleitete Basiszinssatz bei rd. 0,0 % und droht kurzfristig rechnerisch sogar negativ zu werden. Diese Entwicklung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Marktrisikoprämie. Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat in seiner Sitzung am 22.10.2019 seine seit September 2012 bestehenden Empfehlungen zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern sowie nach persönlichen Steuern aufgrund der jüngsten Zinssatzentwicklungen an den Kapitalmärkten angepasst und die empfohlene Bandbreite erhöht.

Für den Ansatz der Marktrisikoprämie empfahl der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) bislang einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,50 % und 7,00 % (Mittelwert 6,25 %) vor persönlichen Steuern respektive zwischen 5,00 % und 6,00 % (Mittelwert 5,50 %) nach persönlichen Steuern. Die Marktrisikoprämie selbst ist am Kapitalmarkt nicht beobachtbar, sondern leitet sich rechnerisch aus der beobachtbaren Gesamtmarktrendite ab. Die Marktrisikoprämie ergibt sich rechnerisch durch die Differenz zwischen risikolosem Basiszinssatz und der Gesamtmarktrendite. Der FAUB des IDW stellt fest, dass mit der aktuellen Höhe des Basiszinssatzes von rd. 0,00 % eine rechnerische Gesamtmarktrendite zwischen 5,50 % und 7,00 % einhergehen müsste. Eine derartige Gesamtmarktrendite konnte der FAUB des IDW indes nicht beobachten. Vielmehr gelangte der FAUB des IDW zu der Erkenntnis, dass die Gesamtmarktrendite eher in einer Bandbreite zwischen 7,00 % bis 9,00 % läge, was auch durch Untersuchungen der Bundesbank gestützt sei.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW daher, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Damit orientiert sich der FAUB des IDW sogar eher am unteren Ende der beobachtbaren Gesamtmarktrenditen. Mit dem Ansatz am unteren Ende soll der Umstand Rechnung getragen werden, dass die Gesamtmarktrenditen zukünftig nachgeben könnten. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB nunmehr einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen.

Es ist offensichtlich, dass der FAUB des IDW bezüglich der neuen Bandbreiten bei der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern zurückhaltender agierte als bei der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern. Das untere Ende der neuen Bandbreite i.H.v. 5,00 % nach persönlichen Steuern korrespondiert weiterhin mit dem unteren Ende der alten Bandbreite nach persönlichen Steuern.

Bislang offen gehalten hat das IDW, ab wann die neuen Bandbreiten zur Anwendung gelangen sollen und ob diese u.U. auch rückwirkend anzusetzen sind. Es bleibt zudem abzuwarten, ob die neuen Bandbreiten von der Rechtsprechung anerkannt werden. Fest steht allerdings bereits jetzt, dass die Unternehmenswerte c.p. aufgrund der neuen Bandbreiten sinken werden. Da die Marktrisikoprämie bei der Ermittlung von Kapitalkosten regelmäßig noch mit dem unternehmensspezifischen Betafaktor zu multiplizieren ist, kann der Effekt aus den neuen Bandbreiten erheblich sein. Unternehmen sollten sich daher bereits jetzt mit den Auswirkungen der neuen Empfehlungen auseinandersetzen und nicht zuletzt bezüglich anstehender Werthaltigkeitstests in den Jahres- und Konzernabschlüssen, analysieren, welchen konkreten Einfluss die neuen Bandbreiten auf (Unternehmens-)Werte sowie die Beteiligungsbewertung haben werden.