Historischer Tiefstand: Basiszins nach IDW S 1 zum 01.09.2019 fällt auf 0,20 %

Von Gregor Zimny|3. September 2019|

Der für Zwecke der Unternehmensbewertung nach IDW S 1 zu ermittelnde Basiszinssatz ist seit dem 01.03.2019 wieder konstant unter die 1,00%-Marke gesunken. Der seit mehreren Monaten bestehende Abwärtstrend hält auch zum 01.09.2019 mit einem Wert von 0,20 % an. Damit ist per 01.09.2019 ein neuer historischer Tiefstand erreicht. Die Folge des niedrigen Zinsniveaus sind steigende Unternehmenswerte, wenn und soweit der niedrige Basiszinssatz nicht durch eine Erhöhung der Marktrisikoprämie kompensiert wird.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden. Nachhaltig wirkt sich das anhaltende Niedrigzinsniveau, das sich gegenwärtig eher verschärft, auch auf den Basiszinssatz und damit zu ermittelnde Unternehmenswerte aus.

Nachdem der Basiszinssatz im November und Dezember 2018 jeweils noch auf 1,25 % zu runden war, sinkt dieser seit dem Beginn des Jahres 2019 ab. Bereits zum 01.01.2019 sank der Basiszinssatz von 1,25 % auf 1,00 %. Dass es sich dabei nicht um einen kurzfristigen Einbruch nach unten handelte, zeigt die weitere Entwicklung im Jahr 2019. Der Basiszinssatz zum 01.09.2019 beläuft sich gerundet auf 0,2 %. Der ungerundete Basiszinssatz fällt im Vergleich zum Vormonat von rd. 0,46 % auf rd. 0,21 %. Damit verbleibt der Basiszinssatz zum 01.09.2019 weiterhin deutlich unter der 1,00%-Marke und hat per September 2019 sogar einen historischen Tiefstand erreicht.

Seit Beginn des Jahres 2019 hat der Basiszinssatz nach IDW S 1 einen spürbaren fallenden Trend. Anzeichen für nachhaltig steigende Zinssätze bestehen bislang nicht. Sollte die derzeit fallende Tendenz anhalten, ist ein weiteres Absinken auch unter den neuen historischen Tiefstand von 0,20 % nicht ausgeschlossen. Für aktuelle Bewertungsfälle bedeutet das niedrige Zinsniveau bei ansonsten unveränderten Annahmen steigende (Unternehmens-)Werte. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass seitens des IDW eine neue Empfehlung hinsichtlich der Bandbreite der Marktrisikoprämie veröffentlicht wird, um dem weiter gesunkenen Basiszinssatz Rechnung zu tragen bzw. den Rückgang des Zinsniveaus insoweit zu kompensieren. Bereits im Mai 2019 – als sich der bewertungsrelevante Basiszinssatz noch auf 0,70 % belief – hatte der FAUB angekündigt, sich kurzfristig abzustimmen, sofern der Basiszinssatz weiter sinken und die Auffassung bestehen sollte, dass die empfohlene Bandbreite zur Höhe der Marktrisikoprämie nicht mehr ausreicht. Dieser Punkt scheint nun erreicht. Eine Anpassung der aus dem Jahr 2012 stammenden Bandbreite hinsichtlich der vom FAUB empfohlenen Marktrisikoprämie erscheint daher vor dem Hintergrund der Basiszinssatzentwicklung in 2019 nunmehr wahrscheinlich. Bei weiterer Verwendung der vom FAUB bislang empfohlenen Bandbreite der Marktrisikoprämie von 5,5 % bis 7 % (vor persönlichen Steuern) bzw. 5 % bis 6 % (nach persönlichen Steuern) führt der sinkende Basiszinssatz mit seinem aktuell historischen Tiefstand bei ansonsten unveränderten Annahmen zu einem Anstieg der Unternehmenswerte.