Erneut historischer Tiefstand: Basiszins nach IDW S 1 zum 01.10.2019 fällt auf 0,10 %

Von Gregor Zimny|4. Oktober 2019|

Der für Zwecke der Unternehmensbewertung nach IDW S 1 zu ermittelnde Basiszinssatz ist seit dem 01.03.2019 wieder konstant unter die 1,00%-Marke gesunken. Der seit mehreren Monaten bestehende Abwärtstrend hält auch zum 01.10.2019 mit einem Wert von 0,10 % an. Der historische Tiefstand von 0,20 % zum 01.09.2019 wurde nur einen Monat später durch ein neues historisches Tief unterschritten. Es ist ein zeitnaher Handlungsbedarf bezüglich der Empfehlungen des FAUB des IDW zur Bestimmung der Marktrisikoprämie geboten.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden. Auf ¼-Prozentpunkte gerundet würde der Basiszinssatz nach IDW S 1 zum 01.10.2019 bereits 0,00 % betragen. Lediglich die Rundung auf 1/10-Prozentpunkte verhindert das aktuell. Beim aktuellen Abwärtstrend kann sich das aber zeitnah, auch bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte, ändern.

Nachdem der Basiszinssatz im November und Dezember 2018 jeweils noch auf 1,25 % zu runden war, sinkt dieser seit dem Beginn des Jahres 2019 ab. Bereits zum 01.01.2019 sank der Basiszinssatz von 1,25 % auf 1,00 %. Dass es sich dabei nicht um einen kurzfristigen Einbruch nach unten handelte, zeigt die weitere Entwicklung im Jahr 2019. Der Basiszinssatz zum 01.10.2019 beläuft sich gerundet auf 0,10 %. Der ungerundete Basiszinssatz fällt im Vergleich zum Vormonat von rd. 0,21 % auf rd. 0,07 %. Damit nähert sich der Basiszinssatz der 0,00 %-Marke und hat per Oktober 2019 erneut einen historischen Tiefstand erreicht.

Seit Beginn des Jahres 2019 hat der Basiszinssatz nach IDW S 1 einen spürbaren fallenden Trend. Anzeichen für nachhaltig steigende Zinssätze bestehen bislang nicht. Sollte die derzeit fallende Tendenz anhalten, ist ein weiteres Absinken auch unter den neuen historischen Tiefstand von 0,10 % nicht ausgeschlossen. Für aktuelle Bewertungsfälle bedeutet das niedrige Zinsniveau bei ansonsten unveränderten Annahmen steigende (Unternehmens-)Werte.

Es bleibt abzuwarten, ob das IDW das erneute Absinken des Basiszinssatzes zum Anlass nimmt, die bestehenden Empfehlungen zur Marktrisikoprämie anzupassen. Bereits im Mai 2019 – als sich der bewertungsrelevante Basiszinssatz noch auf 0,70 % belief – hatte der FAUB angekündigt, sich kurzfristig abzustimmen, sofern der Basiszinssatz weiter sinken und die Auffassung bestehen sollte, dass die empfohlene Bandbreite zur Höhe der Marktrisikoprämie nicht mehr ausreicht. Dieser Punkt scheint nun erreicht. Eine Anpassung der aus dem Jahr 2012 stammenden Bandbreite hinsichtlich der vom FAUB empfohlenen Marktrisikoprämie erscheint daher vor dem Hintergrund der Basiszinssatzentwicklung in 2019 nunmehr wahrscheinlich. Bei weiterer Verwendung der vom FAUB bislang empfohlenen Bandbreite der Marktrisikoprämie von 5,5 % bis 7,0 % (vor persönlichen Steuern) bzw. 5,0 % bis 6,0 % (nach persönlichen Steuern) führt der sinkende Basiszinssatz mit seinem aktuell historischen Tiefstand bei ansonsten unveränderten Annahmen zu einem Anstieg der Unternehmenswerte.

Vor dem Hintergrund des weiter gesunkenen Basiszinssatzes ist bei der Bestimmung von Kapitalkosten besondere Aufmerksamkeit geboten.