Wertfindung
… ein Thema im Unternehmensalltag!
Bewertungsfragen gehören zu den schwierigsten betriebswirtschaftlichen Themenkomplexen, mit denen sich ein Unternehmen in der täglichen Praxis und darüber hinaus auseinandersetzen muss. Wir wissen, dass Bewertungsanlässe mit fundamentalen Entscheidungen von langfristigem und strategischem Charakter verbunden sind, die große Chancen eröffnen, aber auch erhebliche Risiken bergen. Um die Weichen richtig zu stellen, braucht es daher einen kühlen Kopf, der den Überblick behält und weiß, worauf es ankommt: (Mehr-) Wert für Sie zu schaffen!
Wir navigieren Sie, damit Wertfindung keine Irrfahrt wird.
Dienstleistungen
Unsere bewertungsnahen Dienstleistungen bieten wir rechtsformunabhängig für Unternehmen verschiedener Größen- und Branchenstrukturen an. Unser Leistungsspektrum umfasst beispielsweise folgende Dienstleistungen:
Im Rahmen der Aufstellung bzw. Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sind Beteiligungen regelmäßig einer Werthaltigkeitsprüfung zu unterziehen.
Gemäß IDW RS HFA 10 ist hierzu eine „kleine“ Unternehmensbewertung erforderlich.
Kleeberg führt diese rechtsformspezifisch auf Basis branchenüblicher finanzwirtschaftlicher Modelle (Ertragswert-/DCF-Verfahren) unter Berücksichtigung der jeweiligen Branchenspezifika durch.
So erhalten Sie schnell und zuverlässig über die bilanziellen Folgen (Auswirkungen auf Jahresergebnis, Eigenkapitalquote, Ausschüttungsvolumen …) Gewissheit.
Wir beraten Sie individuell bei der Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände, wie Marken, Kundenstämme und Kundenlisten, Filmrechten, Software sowie Patenten, und unterstützen Sie bei der Bestimmung angemessener Bewertungsmethoden vor dem Hintergrund des jeweiligen Bewertungsanlasses. Die Vorgaben einschlägiger Standards wie beispielsweise IDW S 5 berücksichtigen wir dabei selbstverständlich, soweit diese für den jeweiligen Sachverhalt maßgebend bzw. sinnvoll anwendbar sind.
Wir unterstützen Sie bei der Analyse und laufenden Überwachung von Investitions- und Finanzierungsentscheidungen im Zuge einer integrierten, zukunftsorientierten Unternehmensplanung – sowohl im Zusammenhang mit laufenden Entscheidungen wie beispielsweise Rationalisierungen und Umstrukturierungen als auch bei Unternehmenstransaktionen und -käufen. Zentrales Thema dabei ist die einheitliche Abbildung aller relevanten Informationen zur Erhöhung Ihrer Entscheidungssicherheit und Beurteilung von Bewertungsfragen. Dabei haben wir stets Ihre unternehmerischen Ziele im Blick und unterstützen Sie dabei, Ihre Datenanalyse und -projektion so zu gestalten, dass sie die von Ihnen gewünschte und benötigte Aussagekraft entwickelt.
Die Anlässe einer Due Diligence sind vielfältig; regelmäßig kommt es im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Gesellschafter, einer Kapitalerhöhung oder auch einem Unternehmenskauf bzw. -verkauf zu einem solchen Prüfungsvorgang im Unternehmen. Je nach Anlass der Due Diligence können – neben einem generellen Überblick über die wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Positionierung und Strukturierung einer Gesellschaft – unterschiedliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Neben der Bereitstellung einer detaillierten Analyse, der die schwierige Balance der Berücksichtigung aller relevanten Informationen bei gleichzeitiger Fokussierung der wesentlichen Aspekte gelingt, begleitet Kleeberg Sie auch bei der Interpretation der Ergebnisse. Dabei können Sie auf umfassende Branchenkenntnisse und -erfahrung unserer Mitarbeiter zählen.
Die erbschaftsteuerliche Bewertung gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG richtet sich nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes (BewG), das – soweit nichts anderes vorgeschrieben ist – den gemeinen Wert als Bemessungsgrundlage vorschreibt (§ 9 BewG). Für die Bewertung von GmbH-Anteilen bzw. nicht börsennotierten Aktiengesellschaften sowie des Betriebsvermögens von Personengesellschaften wird der gemeine Wert – in Ermangelung eines Börsenkurses – unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten abgeleitet. Dabei hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht, den Unternehmenswert gem. IDW S 1 (Ertragswert-/DCF-Methode) oder gem. dem „vereinfachten Ertragswertverfahren“ der §§ 199 ff. BewG zu ermitteln.
Um eine möglichst niedrige Steuerlast für unseren Mandanten zu erreichen, analysieren wir die jeweils vorteilhaftere Methode.
Fairness Opinions geben eine fachliche Stellungnahme zum Ergebnis eines Entscheidungsprozesses ab, insbesondere zur finanziellen Angemessenheit eines Transaktionspreises im Rahmen einer unternehmerischen Initiative; sie dienen damit der Absicherung und Dokumentation fairer und nachvollziehbarer Werte für den Jahresabschluss, die Haupt- oder Gesellschafterversammlung sowie gegenüber dem Fiskus.
Kleeberg unterstützt Mandanten durch die Erstellung aussagekräftiger Fairness Opinions zur Absicherung und Dokumentation. Dabei greifen wir auf unsere langjährige Erfahrung bei Bewertungen und im Transaktionsgeschäft zurück. Kleeberg agiert frei von Interessenkollisionen unter Beachtung der notwendigen Unabhängigkeitsanforderungen. Die Kombination unseres Fachwissens aus unseren Leistungsbereichen ermöglicht uns eine fundierte Stellungnahme zum jeweiligen Entscheidungsprozess.
Im Rahmen von Fairness Opinions berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
Weitere Informationen, wie wir Sie bei Fairness Opinions unterstützen, finden Sie in unserem →Flyer über Fairness Opinions.
Die Notwendigkeit einer gutachtlichen Bewertung kann sich aus gesetzlichen oder privatrechtlichen Anlässen ergeben. Während einerseits Rechnungslegungsvorschriften oder auch Wertermittlungen im Zusammenhang mit steuerlichen Restrukturierungen umfangreiche Bewertungsgutachten erfordern können, sind andererseits auch geplante Unternehmenstransaktionen die Ursache für die Erstellung solcher Gutachten. Durch die Einschaltung externer sachverständiger Gutachter gelingt eine objektive Absicherung eines subjektiven Entscheidungskalküls. Während bei der unternehmerischen Entscheidung für oder gegen eine Transkation oder Gestaltung subjektive Elemente nie gänzlich ausgeschlossen werden können, ist es sowohl für die Objektivierbarkeit der Entscheidungsfindung beispielsweise gegenüber Aufsichtsgremien oder Unternehmenseigentümern als auch in der Rechnungslegung und Steuerdeklaration von Vorteil, auf Basis des bestehenden Regelungsrahmens über eine objektive Beurteilung eines sachverständigen Dritten zur Wertfindung zu verfügen. Wir ermitteln als neutraler Gutachter angemessene und nachvollziehbare Unternehmenswerte mit Hilfe umfassender bewertungstheoretischer Kenntnisse und Erfahrungen und dokumentieren diese in entsprechenden Gutachten gemäß Ihren Anforderungen. Ebenso dienen gutachtliche Stellungnahmen zur Wertfindung in Schiedsgerichtsverfahren oder anderen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Regelmäßig übersteigt bei einem Unternehmenskauf – unabhängig davon, ob es sich um einen Share Deal oder einen Asset Deal handelt – der gezahlte Kaufpreis die Differenz zwischen den bilanziellen Buchwerten der Vermögensgegenstände und Schulden der Zielgesellschaft. Zentrale Herausforderung nach der Akquisition ist damit die Identifikation der Vermögenswerte und der diesen jeweils beizulegenden Zeitwerte, die Gegenstand der Transaktion waren. Wir unterstützen Sie bei der Kaufpreisaufteilung – sei es für die Ermittlung und Fortführung der Zugangswerte im Rahmen eines Asset Deals oder für die Verteilung stiller Reserven und Lasten in der konsolidierten Rechnungslegung. Unser Ziel dabei ist es, die Transaktion bilanztechnisch richtig abzubilden und den Preis korrekt und nachvollziehbar auf die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Beteiligung bzw. des Zielunternehmens zu verteilen, um (eventuell) die Höhe eines angemessenen Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill) zu bestimmen.
Wir beraten Sie bei speziellen Fragen vor dem Hintergrund unternehmensspezifischer Transaktionen – sei es bei einer Veräußerung, einem Erwerb, einem Zusammenschluss oder auch einer angestrebten Börsennotierung – und unterstützen Sie rund um das Thema Unternehmenskauf. Bei aktien- und umwandlungsrechtlichen Maßnahmen dienen objektivierte Unternehmenswerte zur Ermittlung von Umtauschverhältnissen oder Abfindungen. Auch beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensbereichs werden Preise verhandelt und vereinbart, die auf Unternehmensbewertungen basieren. Steuerlich motivierte Transaktionen wie zum Beispiel Funktionsverlagerungen werden ebenfalls durch die Bemessung der angemessenen Gegenleistung durch transaktionsbezogene Bewertungen entscheidend beeinflusst. Gemeinsam mit Ihnen bestimmen wir den fairen Wert oder angemessenen Preis sowie die Vorteilhaftigkeit einer Transaktion mit Hilfe der Analyse Ihrer strategischen Werttreiber und Synergien sowie durch Sensitivitäts- und Grenzpreisanalysen. Dabei orientieren wir uns an Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen und zeigen bei Bedarf auch Alternativen auf, um Ihre Ziele zu erreichen.
Ein Unternehmen wird ganz oder teilweise verkauft, Gesellschafter treten ein oder scheiden aus – Veränderungen in der Eigentümerstruktur machen häufig eine Neubewertung des Unternehmens nötig. Dafür kommen verschiedene Verfahren in Frage.
Gemeinsam mit dem Mandanten führt Kleeberg umfassende Unternehmensbewertungen durch. Mit Hilfe des für die individuelle Aufgabe optimal geeigneten Bewertungsverfahrens ermitteln wir den Wert des Mandantenunternehmens oder den Wert von Zielunternehmen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen. Durch unsere effiziente Vorgehensweise schaffen wir in angemessener Zeit die erforderliche Informationsbasis und gelangen zügig zu sachgerechten und verlässlichen Ergebnissen.
Bei Unternehmensbewertungen berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
Ein Unternehmenskauf ist auf Ebene des Konzernabschlusses regelmäßig mit einer Erstkonsolidierung verbunden, für deren Zwecke zunächst eine Kaufpreisallokation (Aufteilung des Kaufpreises auf die übernommenen Vermögenswerte und Schulden) vorzunehmen ist.
Für Unternehmen, die den Konzernabschluss auf Basis internationaler Rechnungslegungsvorschriften erstellen, ist hierbei auf IDW RS HFA 16 zurückzugreifen.
Dabei geht der Rechnungslegungsstandard sowohl auf die Abbildung des Unternehmenserwerbs in der (Konzern-) Bilanz als auch auf Werthaltigkeitsprüfung eines im Rahmen der Erstkonsolidierung resultierenden Goodwills ein.
Kleeberg führt für Sie, hierauf basierend, die entsprechenden Kaufpreisallokationen und auch im Anschluss die erforderlichen Werthaltigkeitsprüfungen durch. So haben Sie schnell und zuverlässig Gewissheit, wie sich der Unternehmenskauf auf die Konzernbilanz auswirkt und welche Folgen ein eventueller Wertminderungsbedarf für Ihr Unternehmen hat.
Um langfristig Unternehmenswert zu schaffen und zu sichern, stehen Instrumente wertorientierter Steuerung immer stärker im Fokus sowohl der Unternehmensführung als auch von externen Analysten und Investoren. Entscheidend für die erfolgreiche Implementierung und Nutzung wertorientierter Steuerungssysteme sind die klare, an den Bedürfnissen des Unternehmens orientierte Definition der zentralen Wertmaßstäbe sowie die stringente Ableitung der steuerungsrelevanten Messgrößen aus der Spitzenkennzahl. Doch nicht nur deren Ermittlung und Überwachung im Zeitablauf sind wesentliche Erfolgsfaktoren, sondern auch der Aufbau eines Planungs- und Steuerungsinstrumentariums, das die Verwertung der aus der Analyse gewonnenen Erkenntnisse und Optimierung der Unternehmenssituation ermöglicht. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von Planungs- und Steuerungssystemen, damit Sie effizient und flexibel auf sich ändernde Marktbedingungen reagieren können und Ihnen notwendige Entscheidungen erleichtert werden. Zudem begleiten wir Sie bei der Umsetzung notwendiger Veränderungen, damit Sie Ihre Unternehmensziele erreichen.
Absicherung
Regelmäßig basieren unternehmerische Entscheidungen auf Ergebnissen von (Unternehmens-)Bewertungen. Insbesondere in nicht inhabergeführten Unternehmen stellt sich die Frage nach der Angemessenheit von Transaktionspreisen. Daher kann es – gerade auch mit Blick auf die aktienrechtlichen Sorgfaltspflichten, die sogenannte „Business Judgement Rule“ (§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG) – erforderlich sein, strategische Entscheidungen durch die Überprüfung einer Bewertung oder die Inauftraggebung einer Fairness Opinion abzusichern. Entscheidungen zum Nachteil des Unternehmens können so vermieden, bestehende Risiken deutlich reduziert werden.
Wir richten unsere Bewertungsleistungen und Berichterstattung an Ihren Bedürfnissen aus. Hierbei haben wir gemeinsam mit Ihnen stets Ziel und Zweck der Bewertung im Blick.Bewertungsanlässe sind zahlreich und vielschichtig. Damit Fehlentscheidungen vermieden werden, ist es von zentraler Bedeutung, dass der Bewertungsanlass eindeutig definiert ist. Folgende Übersicht zeigt ausgewählte Bewertungsanlässe:
Außerdem beraten wir Sie bei allen bilanziellen Fragestellungen wie der Abbildung von Unternehmenskäufen in der Bilanz sowie der Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen – beides sowohl nach Handelsrecht als auch nach internationalen Rechnungslegungsstandards.
Entscheidung und Steuerung
Unternehmerische Entscheidungen bedürfen häufig einer vorgelagerten Bewertung. Allein durch auf einer entsprechenden Basis gewonnene belastbare Daten lassen sich Fehlmaßnahmen und Fehlsteuerungen verhindern. Moderne Performancegrößen, die die ökonomische Wertschöpfung eines Unternehmens durch Vergleich mit einer Alternativinvestition messen, gelangen immer stärker in den Fokus von Investoren – Bewerten heißt Vergleichen!
Stellungnahmen und Gutachten auf höchstem fachlichem Niveau!
Für jede Bewertungsfrage greifen wir auf modernste und gleichzeitig bewährte
Bewertungsmethoden zurück. Wir berücksichtigen die berufsständischen Verlautbarungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ebenso wie wirtschaftliche und rechtliche Aspekte. Für jeden Bewertungsanlass finden wir das richtige Verfahren!

Seien Sie sicher: Unsere Mitarbeiter sind allesamt unabhängige Experten auf ihrem Gebiet und gehen mit höchstem professionellem Anspruch vor. Wir nehmen Ihre Bewertungsfragen persönlich und suchen gemeinsam mit Ihnen nach den bestmöglichen Lösungen.
Bewertung. Entscheidung. Steuerung.
Die zunehmende Kapitalmarktorientierung deutscher Unternehmen bringt es mit sich, dass der klassische Jahresabschluss mit dem Jahresüberschuss als Gewinnziffer für Informationszwecke der Eigner, Kunden und Kreditgeber, aber auch des Managements immer mehr an Bedeutung verliert. Stattdessen gelangen moderne Performancegrößen, die die ökonomische Wertschöpfung eines Unternehmens durch Vergleich mit einer Alternativinvestition messen, immer stärker in den Fokus von Investoren – Bewerten heißt Vergleichen! So ist Unternehmensbewertung mehr als die reine Wertfeststellung; auch als Steuerungsinstrument ist sie sinnvoll einsetzbar! Bewertung ist nicht nur Finanzmathematik, man braucht Erfahrung und das richtige Maß an Fingerspitzengefühl. Kleeberg bietet Ihnen Lösungen an, die sicherstellen, dass Ihr Unternehmen wirklich Werte schafft. Um Ihnen einen ganzheitlichen Beratungsansatz bieten zu können, kombinieren wir unser Fachwissen aus unseren Leistungsbereichen Tax, Audit, Advisory und Legal. Nur so können wir sicherstellen, jeden der vielfältigen Aspekte, die sich im Rahmen einer Unternehmensbewertung ergeben, abzudecken.
Bewertungsnahe Dienstleistungen
… mehr als nur Zahlen – wir arbeiten interdisziplinär! Im Sinne unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes arbeiten wir – gerade auch im Rahmen einer „due diligence“, die im Wortsinn die angemessene Sorgfalt erfordert – sehr eng mit unseren Leistungsbereichen Tax, Audit und Legal zusammen. Nur eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und ein Blick über den fachlichen Fokus hinaus ermöglichen eine erfolgreiche Bewertungsleistung und eine mandatsspezifische Auftragsabwicklung. So können Sie sicher sein, dass wir unser gesamtes Know-how für Sie gewinnbringend und zielführend einsetzen, um Ihnen sachgerechte und verlässliche Ergebnisse zu liefern.
Buchtipp
Im Jahr 2017 ist die zweite Auflage des Handbuch Unternehmensbewertung erschienen. Das Werk bei dem Prof. Dr. Christian Zwirner und Karl Petersen die Herausgeber sind, beinhaltet
- eine Darstellung von unterschiedlichen Bewertungsanlässen und -methoden
- aktuelle Bewertungsverfahren und Rechtsprechung
- Bewertungsobjekt- und branchenspezifische Besonderheiten
- zahlreiche Checklisten, Praxisempfehlungen und (Rechen-)Beispiele

Die Quantifizierung Ihrer Wertschöpfung
